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   BAG, 20.02.2018 - 1 AZR 531/15   

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BAG, 20.02.2018 - 1 AZR 531/15 (https://dejure.org/2018,2913)
BAG, Entscheidung vom 20.02.2018 - 1 AZR 531/15 (https://dejure.org/2018,2913)
BAG, Entscheidung vom 20. Februar 2018 - 1 AZR 531/15 (https://dejure.org/2018,2913)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 18.07.2017 - 1 AZR 546/15

    Nachteilsausgleich - Betriebsstilllegung

    Auszug aus BAG, 20.02.2018 - 1 AZR 531/15
    Der Senat hat bereits in den parallelen Revisionsverfahren entschieden, dass in dem vorliegenden Insolvenz- und Betriebsstilllegungsfall die Voraussetzungen des § 113 Abs. 3 iVm. Abs. 1 BetrVG nicht erfüllt sind (vgl. die Leitentscheidung BAG 18. Juli 2017 - 1 AZR 546/15 -) .

    Es endet nach § 112 Abs. 2 Satz 2 BetrVG mit der Anrufung der Einigungsstelle, falls die Betriebsparteien keine Einigung über den Interessenausgleich erzielen können (BAG 18. Juli 2017 - 1 AZR 546/15 - Rn. 28 mwN) .

    (2) Vorliegend ist von einer ausschließlich betriebsbezogenen Betriebsänderung und damit der Zuständigkeit des örtlichen Betriebsrats für die Informations- und Beratungspflicht des Unternehmers nach § 111 Satz 1 BetrVG auszugehen (BAG 18. Juli 2017 - 1 AZR 546/15 - Rn. 30 bis 36) .

    Ungeachtet dessen - und das hat der Senat bereits in seiner Leitentscheidung in den Parallelsachen für ausschlaggebend gehalten - wird die betriebliche Organisation eines Callcenters weniger durch sächliche Betriebsmittel als vielmehr durch dessen Mitarbeiter sowie deren Kenntnisse in der Kundenbetreuung geprägt (BAG 18. Juli 2017 - 1 AZR 546/15 - Rn. 40) .

    zur Nutzung überlassenen Räumlichkeiten noch aus den widerruflichen Freistellungen der Arbeitnehmer herleiten (dazu BAG 18. Juli 2017 - 1 AZR 546/15 - Rn. 41 f.) .

  • BAG, 07.11.2017 - 1 AZR 186/16

    Betriebsänderung - Nachteilsausgleich bei unterlassenem

    Auszug aus BAG, 20.02.2018 - 1 AZR 531/15
    Zum einen kann ein äußerer, tatsächlicher Umstand - wie etwa der Auftragsentzug - grundsätzlich nicht den Beginn der Durchführung einer Betriebsänderung, sondern allenfalls den Anlass hierzu markieren, denn anderenfalls wäre der Verhandlungsanspruch des Betriebsrats nach § 111 Satz 1 BetrVG im Zweifel von vornherein konterkariert (vgl. dazu BAG 7. November 2017 - 1 AZR 186/16 - Rn. 23) .
  • BAG, 14.04.2015 - 1 AZR 794/13

    Betriebsänderung - Nachteilsausgleich

    Auszug aus BAG, 20.02.2018 - 1 AZR 531/15
    Zum anderen beziehen sich die Revisionen auf Maßnahmen anderer konzernzugehöriger Unternehmen sowie der Konzernobergesellschaft und verkennen dabei, dass es für eine generelle (gegenseitige) Zurechnung von Maßnahmen konzernzugehöriger Unternehmen im Rahmen der §§ 111 ff. BetrVG an einer rechtlichen Grundlage fehlt (vgl. BAG 14. April 2015 - 1 AZR 794/13 - Rn. 16) .
  • BAG, 24.01.2017 - 1 AZR 774/14

    Anforderungen an eine Revisionsbegründung - Widerrufsvorbehalt in Allgemeinen

    Auszug aus BAG, 20.02.2018 - 1 AZR 531/15
    Die Revisionsbegründung muss den angenommenen Rechtsfehler des Landesarbeitsgerichts dabei in einer Weise aufzeigen, dass Gegenstand und Richtung des Revisionsangriffs erkennbar sind (vgl. BAG 24. Januar 2017 - 1 AZR 774/14 - Rn. 10) .
  • BAG, 25.05.2016 - 2 AZR 345/15

    Änderungskündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 20.02.2018 - 1 AZR 531/15
    Diese Grundsätze gelten auch, wenn das Berufungsgericht über einen Haupt- und einen (echten) Hilfsantrag entschieden hat (vgl. BAG 25. Mai 2016 - 2 AZR 345/15 - Rn. 17 mwN, BAGE 155, 181) .
  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 15/05

    Zuständigkeit für Sozialplan

    Auszug aus BAG, 20.02.2018 - 1 AZR 531/15
    Jedenfalls aber kann in diesem Zusammenhang nicht auf die zur Kompetenzabgrenzung von Betriebsrat und Gesamtbetriebsrat maßgebenden Kriterien (dazu BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 15/05 - BAGE 118, 131 [hauptsächlich zum Aufstellen eines Sozialplans]; 11. Dezember 2001 - 1 AZR 193/01 - BAGE 100, 60; 8. Juni 1999 - 1 AZR 831/98 - BAGE 92, 11; 24. Januar 1996 - 1 AZR 542/95 - BAGE 82, 79; 17. Februar 1981 - 1 AZR 290/78 - BAGE 35, 80) zurückgegriffen werden.
  • BAG, 11.12.2001 - 1 AZR 193/01

    Interessenausgleich und Sozialplan - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

    Auszug aus BAG, 20.02.2018 - 1 AZR 531/15
    Jedenfalls aber kann in diesem Zusammenhang nicht auf die zur Kompetenzabgrenzung von Betriebsrat und Gesamtbetriebsrat maßgebenden Kriterien (dazu BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 15/05 - BAGE 118, 131 [hauptsächlich zum Aufstellen eines Sozialplans]; 11. Dezember 2001 - 1 AZR 193/01 - BAGE 100, 60; 8. Juni 1999 - 1 AZR 831/98 - BAGE 92, 11; 24. Januar 1996 - 1 AZR 542/95 - BAGE 82, 79; 17. Februar 1981 - 1 AZR 290/78 - BAGE 35, 80) zurückgegriffen werden.
  • BAG, 20.04.2016 - 10 AZR 111/15

    Unlauterer Wettbewerb - Schadensersatz - Teilklage

    Auszug aus BAG, 20.02.2018 - 1 AZR 531/15
    Dazu muss auch die Kausalität zwischen Verfahrensmangel und Ergebnis des Berufungsurteils dargelegt werden (vgl. BAG 20. April 2016 - 10 AZR 111/15 - Rn. 14, BAGE 155, 44) .
  • BAG, 22.11.2005 - 1 AZR 458/04

    Auslegung eines Sozialplans

    Auszug aus BAG, 20.02.2018 - 1 AZR 531/15
    Ein Rechtsmittelbeklagter kann sein ursprüngliches Leistungsbegehren auf eine Feststellungsklage beschränken, wenn sich dadurch - wie hier - an dem Tatsachenstoff nichts ändert und lediglich eine eingeschränkte Rechtsfolge erstrebt wird (vgl. BAG 22. November 2005 - 1 AZR 458/04 - Rn. 17; 5. Dezember 1969 - 3 AZR 514/68 - zu A 1 der Gründe, BAGE 22, 215) .
  • BAG, 17.02.1981 - 1 AZR 290/78

    Betriebsratsvorsitzender - Vertretung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 20.02.2018 - 1 AZR 531/15
    Jedenfalls aber kann in diesem Zusammenhang nicht auf die zur Kompetenzabgrenzung von Betriebsrat und Gesamtbetriebsrat maßgebenden Kriterien (dazu BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 15/05 - BAGE 118, 131 [hauptsächlich zum Aufstellen eines Sozialplans]; 11. Dezember 2001 - 1 AZR 193/01 - BAGE 100, 60; 8. Juni 1999 - 1 AZR 831/98 - BAGE 92, 11; 24. Januar 1996 - 1 AZR 542/95 - BAGE 82, 79; 17. Februar 1981 - 1 AZR 290/78 - BAGE 35, 80) zurückgegriffen werden.
  • BAG, 30.08.2017 - 7 AZR 524/15

    Befristung - WissZeitVG - Verlängerung - Einverständnis

  • BAG, 24.01.1996 - 1 AZR 542/95

    Interessenausgleich bei Zweifeln über die zuständige Arbeitnehmervertretung

  • BAG, 08.06.1999 - 1 AZR 831/98

    Interessenausgleich in Kleinbetrieben

  • LAG Baden-Württemberg, 24.06.2015 - 22 Sa 59/14

    Nachteilsausgleich bei Betriebsstilllegung eines insolventen Konzernunternehmens

  • BAG, 05.12.1969 - 3 AZR 514/68

    Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung - Hochbesoldete -

  • BAG, 15.07.2020 - 10 AZR 123/19

    Nachtarbeitszuschläge nach § 6 Abs. 5 ArbZG

    Eine eigenständige Begründung der Berufung ist jedoch entbehrlich, wenn mit der Begründung der Berufung über den einen Streitgegenstand zugleich dargelegt ist, dass die Entscheidung über den anderen unrichtig ist (vgl. BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 450/17 - Rn. 20, BAGE 165, 168; 20. Februar 2018 - 1 AZR 531/15 - Rn. 13) .
  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 450/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

    Eine eigenständige Begründung ist nur entbehrlich, wenn mit der Begründung der Revision über den einen Streitgegenstand zugleich dargelegt ist, dass die Entscheidung über den anderen unrichtig ist (BAG 20. Februar 2018 - 1 AZR 531/15 - Rn. 13) .
  • BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 285/16

    Bonuszahlung - billiges Ermessen - Revisibilität

    Der Kläger zeigt nicht auf, dass das angefochtene Urteil auf den vermeintlichen Verfahrensfehlern beruht, das Berufungsgericht also bei nach Auffassung des Klägers "richtigem" Verfahren möglicherweise anders entschieden hätte (vgl. BAG 20. Februar 2018 - 1 AZR 531/15 - Rn. 16) .
  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 442/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

    Eine eigenständige Begründung ist nur entbehrlich, wenn mit der Begründung der Revision über den einen Streitgegenstand zugleich dargelegt ist, dass die Entscheidung über den anderen unrichtig ist (BAG 20. Februar 2018 - 1 AZR 531/15 - Rn. 13) .
  • BAG, 24.10.2019 - 8 AZR 528/18

    Berufungsbegründung bei voneinander abhängigen prozessualen Ansprüchen -

    Eine eigenständige Begründung der Berufung ist jedoch entbehrlich, wenn mit der Begründung der Berufung über den einen Streitgegenstand zugleich dargelegt ist, dass die Entscheidung über den anderen unrichtig ist (vgl. BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 450/17 - Rn. 20, BAGE 165, 168; 20. Februar 2018 - 1 AZR 531/15 - Rn. 13) .
  • LAG Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 17 Sa 6/20

    Auslegung Bezugnahmeklausel - AGB-Kontrolle - Reichweite einer Bezugnahmeklausel

    Eine eigenständige Begründung der Berufung ist jedoch entbehrlich, wenn mit der Begründung der Berufung über den einen Streitgegenstand zugleich dargelegt ist, dass die Entscheidung über den anderen unrichtig ist (vgl. BAG 24. Oktober 2019 - 8 AZR 528/18 - Rn. 18, AP BGB § 288 Nr. 8; 30. Januar 2019 - 5 AZR 450/17 - Rn. 20, BAGE 165, 168; 20. Februar 2018 - 1 AZR 531/15 - Rn. 13, juris) .
  • LAG Baden-Württemberg, 01.10.2020 - 17 Sa 7/20

    Auslegung von Prozessanträgen - Eventualverhältnis mehrerer Klagegründe -

    Eine eigenständige Begründung der Berufung ist jedoch entbehrlich, wenn mit der Begründung der Berufung über den einen Streitgegenstand zugleich dargelegt ist, dass die Entscheidung über den anderen unrichtig ist (vgl. BAG 24. Oktober 2019 - 8 AZR 528/18 - Rn. 18, AP BGB § 288 Nr. 8; 30. Januar 2019 - 5 AZR 450/17 - Rn. 20, BAGE 165, 168; 20. Februar 2018 - 1 AZR 531/15 - Rn. 13, juris) .
  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 438/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

    Eine eigenständige Begründung ist nur entbehrlich, wenn mit der Begründung der Revision über den einen Streitgegenstand zugleich dargelegt ist, dass die Entscheidung über den anderen unrichtig ist (BAG 20. Februar 2018 - 1 AZR 531/15 - Rn. 13) .
  • BAG, 24.10.2019 - 8 AZR 509/18

    Berufungsbegründung bei voneinander abhängigen prozessualen Ansprüchen -

    Eine eigenständige Begründung der Berufung ist jedoch entbehrlich, wenn mit der Begründung der Berufung über den einen Streitgegenstand zugleich dargelegt ist, dass die Entscheidung über den anderen unrichtig ist (vgl. BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 450/17 - Rn. 20, BAGE 165, 168; 20. Februar 2018 - 1 AZR 531/15 - Rn. 13) .
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